Gemeindeverwaltung
Ostseeheilbad Zingst
Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Zum Schadensmelder
Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.
Eiweleit
Leiterin Bürger- und Ordnungsamt
___________________________________________________________________________
Wichtige Mitteilung der Kita “Muschelsucher”
Ab dem 01.01.2026 wechselt die Zuständigkeit in Bezug auf die Antragstellung für Kinder mit Anspruch auf Förderung und Betreuung sowie Verpflegungskosten. Die Anträge werden nicht mehr von Frau Lange bearbeitet, sondern vom Landkreis/ Fachdienst Jugend.
Lesen Sie hier mehr
Anzeigenpflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuer nach § 228 BewG und § 19 GrStG
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt. Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Wer, wann und wie eine Änderungsanzeige abgeben muss lesen Sie bitte...hier
Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.
Eiweleit
Leiterin Bürger- und Ordnungsamt
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Wichtige Mitteilung der Kita “Muschelsucher”
Ab dem 01.01.2026 wechselt die Zuständigkeit in Bezug auf die Antragstellung für Kinder mit Anspruch auf Förderung und Betreuung sowie Verpflegungskosten. Die Anträge werden nicht mehr von Frau Lange bearbeitet, sondern vom Landkreis/ Fachdienst Jugend.
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Anzeigenpflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuer nach § 228 BewG und § 19 GrStG
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt. Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
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