Willkommen bei der

Gemeindeverwaltung

Ostseeheilbad Zingst

Veranstaltungs­kalender

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Sitzungen der Gemeindevertretung

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Zingster Strandbote

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Zu den Fördermaßnahmen in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst...hier

Aktuelles

Gemeindevertretersitzung

Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am Donnerstag, den 19.03.2026 um 19.00 Uhr im Max Hünten Haus statt.

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Zingster Strandbote

Alle Termine (Erscheinungstag + Redaktionsschluss)  und auch in welchen Geschäften der "Zingster" Strandbote" erhältlich…

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stellvertretende Schiedsperson gesucht

Bekanntmachung

Gesucht wird ab April 2026 in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst eine stellvertretende Schiedsperson für…

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Schadensmelder

Helfen Sie mit unseren Ort intakt zu halten. Über den Schadensmelder können Sie uns einfach und unkompliziert über Schäden und Mängel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Plätzen informieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Zum Schadensmelder

Bürgerservice

Schnell finden, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist – mit den "Amtswegen von A bis Z". Filtern Sie Ihr Gesuch alphabetisch, sortiert nach Lebenslage oder nutzen Sie unsere Freifeldsuche, um einfach an die von Ihnen gewünschten Kontaktinformationen zu gelangen.

Geodaten

Alle Informationen zu den kommunalen Liegenschaften und Geodaten der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst erhalten Sie über das Bau- und Liegenschaftsamt.

Zingster Strandbote

Der "Zingster Strandbote" ist eine Monatszeitung, die seit Ende 1991 erscheint. Sie beinhaltet Informationen und Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung, der Kur- und Tourismus GmbH, sowie Veranstaltungshinweise und Termine.
Beiträge von Vereinen informieren über
das Zingster Vereinsleben.

Heiraten in Zingst

Wenn Sie einen besonderen Ort für Ihre Eheschließung suchen, dann heiraten Sie doch im wunderschönen Zingst. Freundliche und kompetente Standesbeamtinnen helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter und stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre standesamtliche Eheschließung geht.

Bekannt-
machungen

Nach Fachgebieten unterteilt, finden Sie hier die Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung.

Formulare

Informationen und Blanko-Formulare als PDF-Datei für die verschiedenen Verwaltungsbereiche erhalten Sie in diesem Bereich.

Satzungen

Die Satzungen aus den einzelnen Amtsbereichen der Gemeindeverwaltung können Sie auf dieser Unterseite herunterladen und einsehen.

info-iconAchtung

Aktuelle Informationen

Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten  laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.

Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.

Eiweleit

Leiterin Bürger- und Ordnungsamt

___________________________________________________________________________

Wichtige Mitteilung der Kita “Muschelsucher”

Ab dem 01.01.2026 wechselt die Zuständigkeit in Bezug auf die Antragstellung für Kinder mit Anspruch auf Förderung und Betreuung sowie Verpflegungskosten. Die Anträge werden nicht mehr von Frau Lange bearbeitet, sondern vom Landkreis/ Fachdienst Jugend.
Lesen Sie hier mehr

Anzeigenpflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuer nach § 228 BewG und § 19 GrStG
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt. Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Wer, wann und wie eine Änderungsanzeige abgeben muss lesen Sie bitte...hier

Achtung

Aktuelle Informationen

Wichtige Info zur Übermittlung von Meldedaten

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten  laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.

Haben Sie bereits früher einer entsprechenden Datenübermittlung widersprochen, brauchen Sie nicht erneut zur widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 20.09.2026 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrande und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich per Post oder per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt Zingst einzulegen.
Der Vordruck sowie eine umfangreiches Merkblatt befinden sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038232 81037 oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de.

Eiweleit

Leiterin Bürger- und Ordnungsamt

___________________________________________________________________________

Wichtige Mitteilung der Kita “Muschelsucher”

Ab dem 01.01.2026 wechselt die Zuständigkeit in Bezug auf die Antragstellung für Kinder mit Anspruch auf Förderung und Betreuung sowie Verpflegungskosten. Die Anträge werden nicht mehr von Frau Lange bearbeitet, sondern vom Landkreis/ Fachdienst Jugend.
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Anzeigenpflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuer nach § 228 BewG und § 19 GrStG

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt. Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
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