Auf Grundlage von § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Gemeinde Ostseheilbad Zingst fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO informiert die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst fortlaufend über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabeverfahren:
VOB: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
VOB: Freihändige Vergaben ohne Teilnehmerwettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
(Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden 6 Monate vorgehalten.)
Aktuell vergebene Aufträge für Bauleistungen:
Lieferleistungen/ Planungsleistungen:
UVgO: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
(Die Information über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Planungsleistungen werden 3 Monate vorgehalten.)
Aktuell vergebene Aufträge für Planungsleistungen:
ktuelle vergebene Aufträge für Lieferleistungen: